Guten Tag 
Ich habe mal ein paar Fragen zum Trennungsgeld, ich muss auf mehrere Lehrgänge die sich aber in 2 Regionen (Appen und Bayern) befinden.
Infos stehen alle in der Datei.
Nun meine Fragen zum Lehrgang in Appen (119km Entfernung):
Wird hier obwohl ich verheiratet bin und ein Kind habe, nur die Kosten nach §6 erstattet? Also nur ein Drittel von §3?
Würde ich überhaupt Trennungsübernachtungsgeld bekommen bei einer Stube (ich weiss auch gerade nicht ob die auf Lehrgängen was kostet oder nicht)?
Wenn ich das Trennungsübernachtungsgeld nicht bekommen würde, hätte ich ja nur das Trennungsgeld und die Familienheimfahrten, also würde ich bei täglicher Heimkehr noch draufzahlen müssen
Nun meine Fragen zum Lehrgang in Bayern (~800km Entfernung):
Ist das so grob richtig oder muss ich da plötzlich auch mit deutlich weniger rechnen als in Appen?
Über einfache und verständliche Antworten würde ich mich sehr freuen
MkG
Marcel

Ich habe mal ein paar Fragen zum Trennungsgeld, ich muss auf mehrere Lehrgänge die sich aber in 2 Regionen (Appen und Bayern) befinden.
Infos stehen alle in der Datei.
Nun meine Fragen zum Lehrgang in Appen (119km Entfernung):
Wird hier obwohl ich verheiratet bin und ein Kind habe, nur die Kosten nach §6 erstattet? Also nur ein Drittel von §3?
Würde ich überhaupt Trennungsübernachtungsgeld bekommen bei einer Stube (ich weiss auch gerade nicht ob die auf Lehrgängen was kostet oder nicht)?
Wenn ich das Trennungsübernachtungsgeld nicht bekommen würde, hätte ich ja nur das Trennungsgeld und die Familienheimfahrten, also würde ich bei täglicher Heimkehr noch draufzahlen müssen

Nun meine Fragen zum Lehrgang in Bayern (~800km Entfernung):
Ist das so grob richtig oder muss ich da plötzlich auch mit deutlich weniger rechnen als in Appen?
Über einfache und verständliche Antworten würde ich mich sehr freuen

MkG
Marcel